Rahmenprogramm 2023
Umgang mit Medizinprodukten in Werkstätten für behinderte Menschen und in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Wohnheime für behinderte oder benachteiligte Menschen sind Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in denen gewerblich mit Medizinprodukten umgegangen wird. Dabei ist der Anteil der Mitarbeitenden mit einer medizinischen Ausbildung in diesen Einrichtungen sehr gering. Das Medizinprodukterecht macht keinen Unterschied, in welchen Einrichtungen ein gewerblicher Umgang mit Medizinprodukten erfolgt. Auch wenn Wohnheime oder WfbM keine Krankenhäuser sind, in denen der Umgang mit Medizinprodukten bestimmend für die Tätigkeit ist, gelten in diesen Einrichtungen der Wohlfahrtspflege die Rechtsvorschriften für einen sicheren und rechtssicheren Umgang mit Medizinprodukten uneingeschränkt.
In dem Vortag werden die relevanten Pflichten, die das Medizinprodukterecht dem Betrieb für den sicheren und rechtssicheren Umgang mit Medizinprodukten auferlegt, zusammengefasst und erläutert. Die Umsetzung des Medizinprodukterechts erfolgt anhand von Beispielen von Medizinprodukten, die in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege vorhanden sind.
--- Datum: 21.04.2023 Uhrzeit: 9:30 - 10:30 Uhr Ort: Saal Madrid, NCC West
Hauptsprecher
Rolf von Gimborn
DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung