Rahmenprogramm 2023
"Nachhaltigkeitsberichterstattung - (Nicht-)Bedeutung für Werkstätten und Inklusionsunternehmen"
Tue Gutes und berichte darüber! Kaum eine der Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder der Inklusionsunternehmen in Deutschland dürfte nach der EU-CSRD direkt unter die gesetzliche Pflicht fallen, einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen zu müssen. Doch sehen sich gerade diese Organisationen meist selbst als nachhaltig ausgerichtete und handelnde Akteure, wenn es um die Erreichung sozio-ökologischer Ziele geht. Sie erzeugen einen Mehrwert. Und dieser Mehrwert bekommt - auch jenseits gesetzlicher Vorgaben - immer mehr Beachtung und Bedeutung. Wenn also für obengenannte Einrichtungen keine Pflicht zur Veröffentlichung besteht, dann kann eine Nachhaltigkeitsberichtsberichterstattung doch eine Möglichkeit sein, sich als Organisation authentisch und transparent zu zeigen. Ein Vortrag über Möglichkeiten, Konzepte und Beispiele.
--- Datum: 19.04.2023 Uhrzeit: 10:45 - 11:45 Uhr Ort: Raum Amsterdam, NCC West
Hauptsprecher
Stephan Mitesser
Lebenshilfe Bayern e.V.