Rahmenprogramm 2023
Erste Erfahrungen mit den Regelungen zum planmäßigen Zusammenwirken
Seit 2020 können gemeinnützige Körperschaften ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dann unmittelbar erfüllen, wenn sie diese gemeinsam mit anderen gemeinnützigen Körperschaften im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens verwirklichen. Erste Abstimmungen mit der Finanzverwaltung zeigen Chancen und Kooperationsmöglichkeiten. Wichtig sind hierbei vor allem die Formulierungen in der Satzung, um möglichst weite Handlungsspielräume zu schaffen.
--- Datum: 19.04.2023 Uhrzeit: 15:45 - 16:45 Uhr Ort: Raum Zürich, NCC West
Hauptsprecher
Dagmar Stock
Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner