Rahmenprogramm 2023
CSRD und Werkstätten – Passiert da was? Neue Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit und ihre Wirkung auf die Lieferketten
Die EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wurde verabschiedet und wird nun stufenweise umgesetzt. Für die erste Gruppe „größerer Unternehmen“ (dazu gehören auch Banken und Versicherungen) muss bereits im Jahresabschluss 2024 gemäß den Kriterien der CSRD berichtet werden. Danach werden mit jedem Jahr weitere Unternehmen in die Berichtspflicht aufgenommen. Unternehmen werden verpflichtet zu sozialen, ökologischen sowie Compliance-Aspekten in ihren Jahresabschlüssen zu berichten.
Diese Anforderungen werden sich auf die Lieferketten und somit auch auf Werkstätten als vielfältige Dienstleister der Wirtschaft auswirken.
Die Genossenschaften der Werkstätten (gdw nord, gdw mitte, gdw süd) als Partner für werkstattübergreifende Projekte stellen vor, welche ersten Auswirkungen (z. B. Kundenforderungen nach Nachhaltigkeitszertifizierungen) sich jetzt schon zeigen und welche Vorbereitungen jetzt bereits sinnvoll sind.
--- Datum: 20.04.2023 Uhrzeit: 10:45 - 11:45 Uhr Ort: Saal London, NCC West
Hauptsprecher
Stefan Werner
Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mitte eG
Sprecher
Werner Block
gdw süd
Dr. Manfred Duchâteau
didab gdw nord