Durch immer mehr beteiligte Dienstleister und Lieferanten steigt die Komplexität. Somit ist, neben den Anforderungen der Informationssicherheit und der DSGVO, eine Prüfung der Auftragnehmer auch aus einer intrinsischen Motivation sehr sinnvoll. Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess und prüfen routiniert Ihre Dienstleister, wodurch oftmals auch die Qualität der erbrachten Dienstleistung verbessert wird. "Nebenbei" kommen Sie Ihrer gesetzlichen Rechenschaftspflicht (DSGVO) und den Vorgaben an ein Informationssicherheits-Managementsystem auf effiziente Weise nach.
Hierbei kann die UIMC auch umfassende Methodenkompetenz vorweisen und bedient sich im Rahmen der Ordnungsmäßigkeitsprüfung sowohl in der Erhebungs- als auch der Phase der Dokumentation eines Tools zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung. Die UIMC erstellt sowohl einen Status-Quo-/Schwachstellen-Bericht als auch einen Maßnahmenkatalog mit Vorgaben an den Dienstleister zur Verbesserung. Eine quantitative Darstellung bzw. Auswertung bietet zudem die Möglichkeit für den Auftraggeber, eine Tendenzbetrachtung (hat sich der Auftragnehmer verbessert?) oder ein Benchmarking im Rahmen der Auswahl des Dienstleisters vorzunehmen.