Das Eingangsverfahren (kurz EGV) findet vor der eigentlichen Berufsbildungsmaßnahme statt. Die Dauer beträgt im Regelfall drei Monate. Es dient der Feststellung, ob die Werkstatt für behinderte Menschen (kurz WfbM) die geeignete Einrichtung für die berufliche Bildung des Menschen mit Behinderung ist.
Interessen, Wünsche, Stärken und Schwächen werden mit jedem Teilnehmer ganz individuell besprochen, das Leistungsvermögen und die Motivation eingeschätzt. Gemein-sam mit dem Teilnehmer werden Ziele erarbeitet, zusätzliche Hilfsangebote geprüft und festgelegt, welche ergänzenden Leistungen eventuell erforderlich sind, um den erfolg-reichen Übergang in den Berufsbildungsbereich zu ermöglichen. Im Ergebnis dieser drei Monate wird zusammen mit dem Interessenten ein individueller Eingliederungsplan für die Teilhabe am Arbeitsleben erstellt.