23.07.2010

Expo-Guide.com - Warnung

Immer wieder nutzen Anbieter Namen und Logos von Veranstaltungen der NürnbergMesse, um damit Gebühren für Ausstellerverzeichnisse oder Anzeigen zu generieren.

Es handelt sich vor allem um Construct Data, Expo Guide und DIE MESSE. Der potentielle Aussteller erhält üblicherweise einen Vordruck, mit dem er aufgefordert wird, sich für ein Ausstellerverzeichnis oder eine Anzeige zu verpflichten. Dabei wird suggeriert, dass die NürnbergMesse dieses Vorgehen unterstützt.

Die NürnbergMesse weist ausdrücklich darauf hin, dass sie dies nicht unterstützt.

Schon wieder traf Post von „Expo-Guide“ in der BAG:WfbM ein. Achtung! „Expo-Guide“ ist kein Katalog der Werkstätten:Messe! Auch wenn der Absender dazu auffordert, die bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis zur Werkstätten:Messe zu aktualisieren...

Viele - potenzielle - Aussteller zur Werkstätten:Messe in Nürnberg bekommen Post von „Expo-Guide“. Der Absender (Firmensitz in Mexiko) fordert mit dem Betreff „Aktualisierung Ihrer Daten (Eintrag unter WERKSTAETTEN-MESSE)“ dazu auf, die bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren. Dies sei notwendig, „um allen Anwendern eine problemlose Kontaktaufnahme mit Ihrem Unternehmen zu ermöglichen und zu gewährleisten, dass ausschließlich richtige Daten veröffentlicht werden.“

Zunächst hat „Expo-Guide“ unsauber recherchiert, da es sich bei unserer Werkstätten:Messe nicht um eine Autowerkstatt-Messe handelt (Trade Fair for Car Workshop and Service). Zweitens wird durch die Rücksendung des Formulars ein jährlichen Auftrag für eine Anzeige erteilt. Die Anzeige kostet somit insgesamt 1.181 Euro. Freundlicherweise verlängert sich der Auftrag automatisch „um jeweils ein weiteres Jahr, falls die schriftliche Kündigung nicht spätestens drei Monate vor Auftragsende mittels eingeschriebenen Briefs erfolgt. Ausschließlicher vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mexico D.F., Mexico. Das einzig anzuwendende Recht ist das von Mexico.“

Weder die BAG:WfbM noch die NürnbergMesse unterhalten Geschäftsbeziehungen mit dem Betreiber der Plattform www.expo-guide.com. Wir raten daher - wie immer in solchen Fällen -, eingehende Schriftstücke auch bei rechnungsähnlichem Layout sorgfältig zu prüfen, bevor Zahlungen angewiesen werden.

Die NürnbergMesse erklärt dazu:

„Die einzigen offiziellen Print- und Online-Kataloge zu unseren Messeveranstaltungen werden von der NürnbergMesse GmbH bzw. der BAG:WfbM herausgegeben.

In zunehmendem Maße werden Sie als Aussteller jedoch auch von anderen Unternehmen angeschrieben, die ihre Produkte und Dienstleistungen in unberechtigter Weise mit dem Namen der Veranstaltung und mit dem Namen der NürnbergMesse bewerben. Dadurch wird eine Zusammenarbeit und/oder Autorisierung durch die NürnbergMesse vorgetäuscht, ohne dass eine solche tatsächlich besteht. Die Daten können dabei aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Online- und Print-Ausstellerverzeichnisse, Kataloge) abgeschrieben worden sein.

Angeboten werden insbesondere Einträge in Messekataloge, Internetverzeichnisse, Anzeigen in Messe-Magazinen und auch Produkte und Services rund um den Messeauftritt (z. B. Mobiltelefon-Mietservice, Messestände usw.). Bitte prüfen und vergleichen Sie diese Angebote mit denen anderer Anbieter. Die Kostenunterschiede können erheblich sein.

Die NürnbergMesse arbeitet seit vielen Jahren mit ausgewählten, geprüften und von der NürnbergMesse autorisierten Servicepartnern zusammen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Anbieter Servicepartner der NürnbergMesse ist, kontaktieren Sie bitte das zuständige Projektteam oder das Team MesseService der NürnbergMesse.“

Die Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) dazu:

Der AUMA weist darauf hin, dass derzeit die Firma 'Commercial Online Manuals S de RL de CV' mit Sitz in Mexiko massiv Aussteller auf Messen anschreibt, um sie zu veranlassen, sich in ein von ihr zusammengestelltes und im Internet zugängliches Ausstellerverzeichnis, den Expo Guide, eintragen zu lassen. Im Kleingedruckten des Angebotformulars findet sich eine Klausel, wonach sich der Aussteller bei Unterzeichnung drei Jahre zu einem jährlichen Betrag von 1.181 Euro an dieses Unternehmen bindet.

Der AUMA empfiehlt Ausstellern, sich in Zweifelsfällen an den jeweiligen Veranstalter zu wenden.

Einschlägige Gerichtsentscheidungen

Bereits 2004 hat sich das Landgericht Chemnitz in einem Urteil mit inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen befasst und eine Täuschungsabsicht im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB (Betrug) bejaht. Es stellte fest, dass der Construct Data AG kein Anspruch gegen den Kunden entstanden sei, der das Antragsformular unterschrieben hatte. Das Angebot für einen Eintrag sei so abgefasst worden, dass den Kunden der Eindruck vermittelt worden sei, lediglich eine kostenlose Leistung in Anspruch zu nehmen, so das Gericht.

 

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